LEICHENSCHAU IN BERLIN

WAS IST EINE LEICHENSCHAU

Bei einem Todesfall in Berlin muss unverzüglich ein Arzt für eine Leichenschau gerufen werden. Diese ist gesetzlich verpflichtend, um den Tod, den Todeszeitpunkt, die Todesursache und die Todesart festzustellen. Die Leichenschau wird in der Regel vom Hausarzt, einem im Krankenhaus tätigen Arzt oder einem Notfallarzt durchgeführt, der anschließend einen Leichenschauschein ausstellt. Dieser Schein ist eine wichtige Voraussetzung für die Anmeldung des Sterbefalls beim Standesamt. 

Wer führt die Leichenschau durch?

  • Hausarzt: Jeder niedergelassene Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau auf Verlangen vorzunehmen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.
  • Krankenhausarzt: In Krankenhäusern sind die dort tätigen Ärzte für die Leichenschau zuständig.
  • Notfallarzt: Ein Notfallarzt kann sich auf die Feststellung des Todes, des Todeszeitpunkts und der äußeren Umstände beschränken, wenn er dadurch in seinen Aufgaben als Notfallretter gehindert wird. Er muss dann unverzüglich eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. 

Was muss der Arzt feststellen?

  • Tod
  • Todeszeitpunkt
  • Todesart
  • Todesursache
  • Personalien des Verstorbenen 

Wichtige Hinweise:

  • Vorgehen bei Verdacht: Falls die Todesart nicht natürlich ist, muss der Arzt die Polizei informieren.
  • Kosten: Für die Leichenschau fallen Gebühren an.
  • Nach der Leichenschau: Der Leichenschauschein muss beim Standesamt vorgelegt werden, um eine Sterbeurkunde zu erhalten. 

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